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   OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03   

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https://dejure.org/2005,10641
OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03 (https://dejure.org/2005,10641)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2005 - 5 U 78/03 (https://dejure.org/2005,10641)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2005 - 5 U 78/03 (https://dejure.org/2005,10641)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 268/02

    Veräußerung von Mauergrundstücken in Berlin

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03
    Der Gesetzgeber sei in seiner Entscheidung frei gewesen, ob und unter welchen Voraussetzungen er eine Rückgewähr des Eigentums habe vornehmen wollen (BGH VIZ 2003, 387, 389).

    Hinzu kommen weitere vermögenswerte Vorteile wie die Möglichkeit der Stundung des zu zahlenden Kaufpreises nach § 2 Abs. 1 MauerG, die Befreiung von der Grunderwerbssteuer sowie weitere einkommenssteuerrechtliche Vorteile nach § 2 Abs. 3 MauerG (dazu BGH VIZ 2003, 387, 389).

  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03
    Die Sittenwidrigkeit kann dann - und dies macht die Klägerin letztlich auch geltend - nur in einem Verhalten gegenüber der Allgemeinheit oder Dritten begründet sein, weil dieses Verhalten in krassem Widerspruch zum Gemeinwohl steht oder Dritte gefährdet oder geschädigt werden (BGH NJW 1990, 567, 568).

    In einer solchen Konstellation sind die Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB grundsätzlich nur dann erfüllt, wenn alle Beteiligten subjektiv sittenwidrig handeln BGH NJW 1990, 567, 568).

  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03
    Danach konnten Grundstücke aller Eigentumsformen im Interesse der Vereidigung der Republik und des Schutzes der Bevölkerung in Anspruch genommen werden, beispielsweise zur Errichtung von Verteidigungsanlagen gemäß § 28 lit. a) LeistungsVO oder zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen, etwa an der Staatsgrenze und in Sperrgebieten gemäß § 28 lit. c) LeistungsVO (vgl. dazu etwa BVerwG ZOV 2002, 55; VIZ 1997, 684; VIZ 1997, 348; VIZ 1995, 161).

    Auch wenn die LeistungsVO erst knapp 1 Jahr nach Abschluss des hier streitgegenständlichen Kaufvertrages erlassen worden ist, können die darin konkretisierten Enteignungszwecke zur Bestimmung des Rechtsverständnisses herangezogen werden, dass bereits dem Erlass des Verteidigungsgesetzes zwei Jahre zuvor zu Grunde lag (BVerwG VIZ 1995, 161, 162).

  • LG Potsdam, 06.06.2003 - 10 O 401/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 6. Juni 2003 in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 24. Juli 2003 - Az. 10 O 401/01 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 6. Juni 2003 - Az. 10 O 401/01 - die Beklagte zu verurteilen, ihre Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs von ..., Liegenschaftsblatt ... (vormals Blatt ...), Flur ..., Flurstück 14/1 (Größe 344 qm) dahingehend zu erteilen, dass nicht die Beklagte, sondern die Klägerin Eigentümerin ist.

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93

    Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03
    Trotz Wegfall des Enteignungszweckes mit dem Fortfall der Mauer hatte die Rechtsprechung einen Anspruch auf Rückenteignung nach § 102 BauGB abgelehnt (BVerwG NJW 1994, 2712; BGH NJW 1995, 1280).
  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03
    Diente danach das Grundstück am 1. Oktober 1989 in diesem Sinne der Erfüllung von Verteidigungs- und Grenzsicherungsaufgaben, ging nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes das Eigentum nach Art. 21 Abs. 1 EV - zunächst - auch die Beklagte über (dazu eingehend BVerwG VIZ 2004, 221, 222 f.).
  • BGH, 23.02.1995 - III ZR 58/94

    Anspruch auf Rückabwicklung einer fehlgeschlagenen Enteignung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03
    Trotz Wegfall des Enteignungszweckes mit dem Fortfall der Mauer hatte die Rechtsprechung einen Anspruch auf Rückenteignung nach § 102 BauGB abgelehnt (BVerwG NJW 1994, 2712; BGH NJW 1995, 1280).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03
    Kollidieren rechtliche Wertungen mit außerrechtlichen Moralvorstellungen, so haben die Ersteren den Vorrang (Staudinger/Sack (2003), § 138 BGB Rdnr. 37 f.); bei der Interessenabwägung ist in erster Linie von den Wertungen auszugehen, die in den Regelungen des gesetzten Rechts zum Ausdruck gekommen sind (BVerfGE 7, 198, 206; 13, 153, 164; 21, 73, 82; BGHZ 80, 153, 157 f.; 106, 336, 338).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03
    b) Die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes nach § 138 Abs. 1 BGB - dies gilt auch für den Anwendungs- und Geltungsbereich des wortgleichen § 138 Abs. 1 BGB-DDR - ist auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, d. h. einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts (BGH NJW 1990, 704; 2001, 1127).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03
    Kollidieren rechtliche Wertungen mit außerrechtlichen Moralvorstellungen, so haben die Ersteren den Vorrang (Staudinger/Sack (2003), § 138 BGB Rdnr. 37 f.); bei der Interessenabwägung ist in erster Linie von den Wertungen auszugehen, die in den Regelungen des gesetzten Rechts zum Ausdruck gekommen sind (BVerfGE 7, 198, 206; 13, 153, 164; 21, 73, 82; BGHZ 80, 153, 157 f.; 106, 336, 338).
  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

  • BGH, 26.01.1989 - X ZR 23/87

    Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung; Einseitige Bestellung des

  • BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68

    Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte -

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04

    Vorrang der Restitution nach dem VermG gegenüber der Grundbuchberichtigung

  • BVerwG, 19.12.2001 - 8 B 130.01

    Einordnung von Enteignungen für die Errichtung von Sperranlagen an der

  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64

    Wirksamkeit von Vereinbarungen vor Abschluss eines Grundstücksgeschäfts -

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